Änderungen für den Breiten- und Leistungssport ab dem 11. Mai 2020


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Liebe Mitglieder der TSG Kirchberg,

ab dem 11. Mai 2020 gelten in Baden-Württemberg weitere Lockerungen der Corona-Verordnung. Dies hat auch Auswirkungen auf den Breitensport bei unserer TSG.

Der Betrieb von Freiluftsportanlagen zu Trainings- und Übungszwecken ist ab 11. Mai 2020 unter Auflagen wieder gestattet. Insofern können alle Abteilungen und Sportarten Trainings- und Übungsangebote machen, die an der frischen Luft diese Auflagen umsetzen können. Somit können unsere Sportplätze, sofern diese Auflagen eingehalten werden, für den Trainings- und Übungsbetrieb wieder genutzt werden.

 

Auflagen:

  1. Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten muss ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden; ein Training von Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt.
  2. Trainings- und Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen; bei größeren Trainingsflächen wie etwa Fußballfeldern, Golfplätzen oder Leichtathletikanlagen ist jeweils eine Trainings- und Übungsgruppe von maximal fünf Personen pro Trainingsfläche von 1000 Quadratmetern zulässig.
  3. Die benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden.
  4. Kontakte außerhalb der Trainings- und Übungszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken, dabei ist die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von mindestens eineinhalb Metern zu gewährleisten; falls Toiletten die Einhaltung dieses Sicherheitsabstands nicht zulassen, sind sie zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen
  5. Die Sportlerinnen und Sportler müssen sich bereits außerhalb der Sportanlage umziehen; Umkleiden und Sanitätsräume, insbesondere Duschräume, bleiben mit Ausnahme der Toiletten geschlossen.
  6. In den Toiletten ist ein Hinweis auf gründliches Händewaschen anzubringen; es ist darauf zu achten, dass ausreichend Hygienemittel wie Seife und Einmalhandtücher zu Verfügung stehen; sofern diese nicht gewährleistet sind, müssen Handdesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden.

 

Für jede Trainings- und Übungsmaßnahme ist eine verantwortliche Person zu benennen, die für die Einhaltung der genannten Auflagen verantwortlich ist. Die Namen aller Trainings- bzw. Übungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie der Name der verantwortlichen Person sind in jedem Einzelfall zu dokumentieren. Dabei sind ebenfalls die Zeiten bei Ankunft auf dem Sportgelände und beim Verlassen des Sportgeländes  festzuhalten. Diese Dokumentation ist wichtig, um im Falle einer Infektion die Infektionskette lückenlos zu dokumentieren. Der Rücklauf erfolgt direkt oder über die Abteilungsleiter an die Vorstandschaft.


Von der Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb ausgeschlossen sind Personen, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.

 

Wir freuen uns über diese Lockerungen und dass dadurch etliche Sportgruppen ihren Betrieb, wenn auch eingeschränkt, wieder langsam und in kleinen Schritten aufnehmen können.

Nichtsdestotrotz müssen wir alle darauf hinweisen und bestärken, die o.g. Auflagen und aktuelle Richtlinien zu beachten und unter allen Umständen einzuhalten. Passt auf Euch auf, bleibt gesund und haltet Euch fit.

 

Es grüßt Euch

Eure Vorstandschaft der TSG

 

(Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-lockerungen-11-mai)




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