Änderungen für den Breiten- und Leistungssport ab dem 1. Juli 2020 mit Update vom 3. und 5.7.2020

29.06.2020

In Baden-Württemberg gilt ab dem 1.7.2020 eine neue Corona-Verordnung „Sport“. Diese ersetzt die bisherigen Verordnungen „Sportstätten“, „Sportwettkämpfe“ sowie „Profi- und Spitzensport“. Dies hat erneut Auswirkungen auf den Breitensport bei der TSG, etliche Lockerungen sind damit verbunden.

Folgende Neuerungen, kurz zusammengefasst, gibt es:

  • Sportgruppen bis zu 20 Personen, ohne Einhaltung des Mindestabstands für übliche Sport-, Spiel- oder Übungssituationen
  • Möglichst feste Trainings- oder Übungspaare bei Sportarten, in denen durchgängig oder über einen längeren Zeitraum ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist (z. B. Paartanz)
  • Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe sind in allen Sportarten wieder zulässig. Bis zum 31.7. mit maximal 100 Sportler (Ausnahmen möglich) und 100 Zuschauer, ab 1.8. bis maximal 500 Sportler und Zuschauer
  • Die bisherigen Hygienevorschriften und Dokumentationspflichten sind weiterhin einzuhalten.
  • Umkleiden und Duschen dürften unter Einhaltung des Mindestabstands laut der Corona-Verordnung wieder benutzt werden. Laut den Hygienevorschriften müssen nach jeder Benutzung die Umkleidekabinen sowie die Duschen gereinigt und desinfiziert werden. Dies kann die TSG personell und finanziell leider nicht stemmen. Daher müssen wir weiterhin darauf aufmerksam machen, dass alle Übungsteilnehmer und -leiter in Sportkleidung zum Training erscheinen und die Duschen sowie die Umkleidekabinen nicht benutzt werden. Ausnahmen können anstehende Wettkämpfe auf unserem Vereinsgelände sein. Daher bitte die Termine melden, so dass wir die Reinigungszeiten an die Reinigungsfachkraft weitergeben können

Die Vorstandschaft der TSG bittet um Beachtung und Einhaltung dieser Verordnung und den aktuell gültigen Auflagen.

Kirchberg, 29.06.2020

 

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Update 3.7.2020:

Die alte Schulsporthalle wird am 6.7. wieder geöffnet, Umkleidekabinen und Duschen dürfen dort auch wieder benutzt werden, unter Einhaltung der Abstandsregelungen.

 

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Update 5.7.2020:

Private Veranstaltungen, wie z.Bsp. Grillen o.ä., sind möglich, sind aber mit einigen Einschränkungen verbunden. Abstands- und Hygieneregelungen sind im Allgemeinen einzuhalten.

Eine kurze Zusammenfassung:
- Private Veranstaltungen bis zu 20 Personen ohne Datenerhebung
- Private Veranstaltungen bis zu 100 Personen ohne schriftliches Hygienekonzept
- Private Veranstaltungen bis 250 Leuten bei festen Sitzplätzen und festem Ablauf

Veranstaltungen sind laut der Corona-Verordnung geplante Zusammenkünfte, die zeitlich und örtlich begrenzt sind. Private Veranstaltungen sind Veranstaltungen, zu denen nur Eingeladene erscheinen dürfen. Nur diese private Veranstaltungen sind bei der TSG möglich.

 

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Quellen:

https://km-bw.de/CoronaVO+Sport+ab+1_+Juli

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/

 

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